Dieser Führerschein ist auf Seeschifffahrtsstraßen erforderlich, sofern das Wasserfahrzeug mit einem Motor angetrieben wird, dessen Nutzleistung an der Schraubenwelle mehr als 3,68 kW (5 PS) beträgt.
Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein reines Motorboot oder um ein Segelboot handelt. Einziges Kriterium ist der Motor und dessen Leistung.