Die Führerscheinprüfung wird i.d.R. an einem Tag abgelegt und besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Einem Führerscheinbewerber kann der praktische Prüfungsteil (Motor) erlassen werden, wenn er zuvor den Sportbootführerschein See erworben hat. Die praktische Segelprüfung ist allerdings zu absolvieren. Ausnahme: Inhaber des Bodenseeschifferpatents D sind von der praktischen Segelprüfung befreit. Gleiches gilt für die praktische Motorprüfung für Inhaber des Bodenseeschifferpatents A.
Der umgekehrte Fall, also die Anrechnung der praktischen Motorprüfung auf den Sportbootführerschein See ist leider nicht möglich.
Weitere Ausführungen hierzu erhalten sie in unseren schriftlichen Informationsmaterialien.
Hier können Sie unseren Prospekt downloaden.
Hier können sie alternativ unseren Prospekt mit der Post anfordern.