Verfügt der Führerscheinbewerber über die beiden zuletzt genannten Scheine, kann er auf Antrag von den praktischen Prüfungen befreit werden. Die schriftliche Prüfung ist in jedem Fall abzulegen.
Die Fernsegelschule bietet zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung einen Fernlehrgang mit 3-monatiger Dauer an. Die praktische Ausbildung erfolgt über die Anerkennungsregelungen der Sportbootführerscheine Binnen und See.
Für die Hochrheinstrecke zwischen Schaffhausen und Stein ist unabhängig von der Patentprüfung "A" eine Zusatzprüfung erforderlich (Segelboote dürfen dort ohnehin nicht fahren). Hierzu gibt es keine Anerkennungsregelungen. D.h. der Bewerber muss sowohl die (umfänglich kleine) schriftliche Prüfung als auch die Fahrprüfung absolvieren.
Die Fernsegelschule hat die theoretischen Fragen dieser Teilprüfung in ihren Fernkurs integriert.
Lediglich die praktische Prüfung muss vor Ort abgelegt werden. Nähere Informationen hierzu sind auf Anfrage bei der Fernsegelschule erhältlich.
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